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Einleitung                                   Übersicht

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Autorschaften und Sonderfall »Ghostwriting«

Diese Tabellenzone ist natürlich in Wirklichkeit viel breiter als hier suggeriert. Ihre rote Farbe soll verdeutlichen, dass wir uns hier so gut wie nie aufhalten. Konkret streben wir (a) keine Koautorschaften an und (b) haben unsere Bearbeitungen nichts mit Ghostwriting zu tun.

Letzteres gilt auch für die »strukturelle« Bearbeitungsvariante (nächster Tabellenpunkt), die das Chicago Manual als developmental editing bezeichnet und dabei auf das gleichnamige Buch von Scott Norton verweist. Auch dort wird sofort eingangs klargestellt, dass Ghostwriting etwa mit Koautorschaften in eine Reihe zu stellen wäre und developmental editing damit nichts zu tun hat.

Hierzu passend illustriert unsere Tabelle schön, warum man primär mechanische Tätigkeiten im Bereich der roten Zone(n) ganz rechts keinesfalls als nahtlos-natürliche Fortsetzung aller Autorschaft begründenden Tätigkeiten im Bereich der roten Zone(n) ganz links betrachten sollte.

Denn die aufgeführten Zwischenkategorien sind höchst real. Ignoriert man sie oder tut sie als nebensächlich ab, führt dies in vielen Szenarien – egal an welchen Stellschrauben man sonst noch dreht – immer wieder in die gleiche Sackgasse mit den gleichen Qualitätsproblemen.

Übergang von Autorschaft zu struktureller oder/und sprachlicher Bearbeitung

Selbst erfahrene Autoren klagen darüber, dass sich in der Auseinandersetzung mit eigenen Text früher oder später fast zwangsläufig ein gewisser Tunnelblick einstellt und unmittelbar vor der Einreichung beim Zieljournal dann längst eine gewisse »Betriebsblindheit« herrscht.

In der Folge droht ein schleppender Reviewprozess mit vertrackten Nachbearbeitungen, zumal viele Gutachter die Grenzen zwischen Inhalt, Struktur und Sprache in ihren Kritikpunkten bis zur Unkenntlichkeit verwischen. Es handelt sich ja um medizinische, nicht linguistische Gutachter!

Oft wird daher die Diagnose eines strukturell-sprachlich unfertigen Bearbeitungsstandes richtig gestellt, aber falsch argumentiert oder schlecht artikuliert. Solche Reibungsverluste lassen sich durch eine professionelle Bearbeitung im Vorfeld der Einreichung meist vermeiden.

Freilich erreicht man dadurch keine »Immunität« gegen jede Beanstandung, die hier mit dem Rückenwind der Deutungshoheit womöglich geäußert wird. Dies zu behaupten wäre vermessen und zu erwarten ähnlich unklug wie, um beim Bild zu bleiben, Schnupfenfreiheit im Anschluss an eine Grippeimpfung. Und, um die Analogie noch weiter zu strapazieren, lassen sich erfolgreich vermiedene Fälle hier wie da naturgemäß auch schwerer quantifizieren als eingetretene Fälle.

© 2019 Wilfried Preinfalk